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FINANZIELLE FÖRDERUNG IN DER WEITERBILDUNG

Um die Allgemeinmedizin auch finanziell attraktiver zu gestalten, bieten verschiedene Institutionen zu verschiedenen Situationen eine finanzielle Förderung. Einige davon sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:


Weiterbildung in der Klinik
- Die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fördert die Weiterbildung in der Klinik. Den Zuschuss erhält dabei aber das Krankenhaus, nicht die Angestellten. Dennoch kann diese Förderung als Argument für die Einstellung in einem Bewerbungsgespräch genutzt werden. Für Weiterbildungsabschnitte, die von einem Arzt/einer Ärztin in Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkten absolviert werden, beträgt der Förderbetrag 1.420,00 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle. Den Förderbetrag von 2.440,00 Euro erhält das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet. https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/foerderung-allgemeinmedizin/erlaeuterungen-zum-verfahren/


Weiterbildung in der Praxis
- Um die vertragsärztliche Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördert die KV RLP die Weiterbildung von Ärzten innerhalb aller Fachgruppen. Der Förderzuschuss soll helfen, die personellen und zeitlichen Aufwände abzudecken, die der weiterbildenden Praxis aus der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung entstehen. Den Förderbetrag gibt sie an ihn weiter. In der Allgemeinmedizin beträgt der Förderbetrag 5.000 Euro und kann zusätzlich um bis zu 500 Euro steigen in unterversorgten Gebieten. Diese Förderung macht einen Großteil des Gehaltes eines Weiterbildungsassistenten oder einer Weiterbildungsassistentin in der Praxis aus. https://hausarzt.rlp.de/de/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/foerderung/


Kurs für psychosomatische Grundversorgung
- Die KV RLP fördert die Teilnahme am 80-stündigen Kurs psychosomatische Grundversorgung mit 1.000 Euro. Ein Antrag stellen können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung der Fachrichtungen Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die einen durch die KV RLP geförderten Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich absolviert haben, absolvieren oder absolvieren werden. Sie müssen die Absicht haben, in Rheinland-Pfalz tätig zu werden. https://hausarzt.rlp.de/de/aus-fort-und-weiterbildung/fort-und-weiterbildung/


Niederlassung
- Ein Baustein des Masterplans des Landes RLP ist die Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen (Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung). Für diejenigen, die sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen bereit erklären, in denen es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen (Förderregionen), ist eine finanzielle Förderung vorgesehen. Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger bis zu 20.000 Euro. https://hausarzt.rlp.de/de/foerderprogramme/foerderrichtlinie-hausaerztliche-versorgung/

- Außerdem lohnt es sich bei “Ort sucht Arzt” vorbeizuschauen. Dort präsentieren sich Gemeinden, die händeringend einen Hausarzt oder Hausärztin suchen. Oftmals bieten die Gemeinden zusätzlich zu den oben genannten Fördermöglichkeiten, weitere Anreize, wie z.B. kostenfreie Praxisräume, vergünstigter Bauplatz etc. https://www.kv-rlp.de/institution/engagement/ort-sucht-arzt/

 

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Hausärzteverband Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle | Am Wöllershof 2 | 56068 Koblenz

Geschäftszeiten : Mo. – Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr und Mi. 8.00 bis 16.00 Uhr
 Telefon 0261-293 5600 | Fax 0261-293 5980  | info@hausarzt-rlp.de