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Im Hausärzteverband sind wir davon überzeugt, dass die Allgemeinmedizin mit ihren unzähligen Facetten ein spannendes und vor allem extrem wichtiges Fach in der unmittelbaren Patientenversorgung darstellt. Gerade während der Weiterbildung und den ersten Schritten der Niederlassung gibt es jedoch auch einiges zu beachten, weshalb eine gute Vernetzung einen hohen Stellenwert hat. Diese Vernetzung und Unterstützung bietet der Hausärzteverband in allen denkbaren Situationen, denn wir wissen, wie viele Fallstricke es gibt und wie wertvoll ein guter Zusammenhalt und sinnvolle Tipps sind.
Um als Allgemeinmediziner:in möglichst breit aufgestellt zu sein, sieht die Weiterbildung zur Allgemeinmediziner:in mehrere Abschnitte vor. Insgesamt dauert die Weiterbildung 60 Monate unter Befugnis an Weiterbildungsstätten.
Davon
- müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden, eine Facharztweiterbildung bei einer hausa?rztlich tätigen Internistin oder einem hausärztlich tätigen Internisten wird als gleichwertige Weiterbildungszeit in Allgemeinmedizin angerechnet
- müssen 18 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
Des Weiteren ist es erforderlich, einen 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 6 in „Psychosomatische Grundversorgung“ zu absolvieren.
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin
Im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin sind von Ärztinnen und Ärzten, die über eine Facharzt-Anerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen, folgende Weiterbildungszeiten nachzuweisen:
- 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Dieser Abschnitt kann auch bei einer hausärztlich tätigen Internistin oder einem hausärztlich tätigen Internisten abgeleistet werden.
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Absatz 6 in „Psychosomatische Grundversorgung“
Die neue Weiterbildungsordnung
Im Zuge der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung 2022 gab es einige Änderungen, die wichtigsten hat das Forum Weiterbildung RLP in einem Dokument zusammengetragen:
Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten der Landesärztekammer RLP: http://www.laek-rlp.de/aerzteservice/weiterbildung/
Auf diesen Websites unseres Bundesverbandes gibt es viele hilfreiche und kostenlose Informationen zu den Themen:
https://www.werde-hausarzt.de/