Suche Suchbegriff eingeben

Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.<br /> Maximal 200 Zeichen insgesamt.<br /> Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).<br /> UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.<br /> +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.<br /> Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

Richtlinie zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wird die Zulassung als Hausärztin oder Hausarzt im Sinne des § 101 Abs. 5 Satz 1 SGB V (Praxisneugründung oder Praxisübernahme), die Anstellung einer entsprechenden Hausärztin oder eines entsprechenden Hausarztes und die Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis, auch im Rahmen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in einem der Fördergebiete.

Richtlinie

Anlage 1: Maßstab Förderfähigkeit

Anlage 2: Fördergebiete

Strukturfonds der KV Rheinland-Pfalz

Um die vertragsärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, unterstützt und fördert die KV RLP gemeinsam mit den Krankenkassen die Niederlassung von Hausärzten und Fachärzten in Rheinland-Pfalz über einen eigenen Strukturfonds.

Wer als selbstständiger Vertragsarzt eine Praxis neu gründet oder übernimmt, eine Nebenbetriebsstätte einrichtet oder andere Vertragsärzte einstellt, kann gefördert werden. Dabei spielt keine Rolle, ob dies im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer Kooperation erfolgt. Entscheidend ist aber, in welcher Region und in welcher Fachgruppe die Niederlassung bzw. die Anstellung stattfindet. Denn die Fördermaßnahmen sollen dort Anwendung finden, wo die aktuelle und zukünftig zu erwartende Versorgungslage schwierig ist. Gebiete, in und auf denen eine Förderung möglich ist, werden anhand objektiver und messbarer Kriterien bestimmt.

In förderfähigen Fällen stellt die KV RLP bereit:

  • einmalig 60.000 Euro für Praxisneugründungen und -übernahmen
  • einmalig 20.000 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte
  • 1.000 Euro pro Monat für eine Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag und für längstens 60 Monate

Förderrichtlinie, Förderantrag und förderfähige Gebiete (Link zur Webseite der KV Rheinland-Pfalz)

Förderung von Weiterbildungsassistenten und Weiterbildungsassistentinnen

Gemeinsam mit den Krankenkassen unterstützt die KV RLP finanziell Arztpraxen zur Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten im Bereich der Allgemeinmedizin. Der Förderbetrag kann 4.800 Euro pro Monat und Weiterbildungsassistent betragen. In hausärztlich versorgten Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, kann sich der Förderbetrag zusätzlich um monatlich 250 bzw. 500 Euro erhöhen. 

Es werden bis zu 42 Monate gefördert – sofern es sich um einen anerkennungsfähigen Weiterbildungsabschnitt nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung handelt.

 

Erläuterungen und Materialien zur Weiterbildung (Link zur Webseite der KV Rheinland-Pfalz)

Lokale Förderprogramme
Maifeld

Die Verbandsgemeinde Maifeld fördert die Übernahme und die Modernisierung von Hausarztpraxen.

Suche Suchbegriff eingeben

Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.<br /> Maximal 200 Zeichen insgesamt.<br /> Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).<br /> UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.<br /> +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.<br /> Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

Hausärzteverband Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle | Am Wöllershof 2 | 56068 Koblenz

Geschäftszeiten : Mo. – Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr und Mi. 8.00 bis 16.00 Uhr
 Telefon 0261-293 5600 | Fax 0261-293 5980  | info@hausarzt-rlp.de