Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.<br /> Maximal 200 Zeichen insgesamt.<br /> Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).<br /> UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.<br /> +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.<br /> Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.
Dieser Vertrag ist ein Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), den der Landesverband Rheinland-Pfalz mit folgenden Ersatzkassen abgeschlossen hat:
Die Vertragstexte mit allen diesen Ersatzkassen sind identisch. Wenn Sie diesem HZV-Vertrag beitreten wollen, müssen Sie nur eine gemeinsame Teilnahmeerklärung ausfüllen. Und Sie benötigen auch nur ein einziges gemeinsames Zusatzmodul für Ihre Praxissoftware.
Ab dem 1.1.2019 sind die hkk, KKH und die HEK dem Vertrag mit der Techniker Krankenkasse beigetreten.
Bereits eingeschriebene Patienten müssen nicht erneut rekrutiert werden. Mit dem Zusammenschluss werden zum 01.01.2019 alle Leistungen für Patienten, die bereits am Hausarztprogramm teilnehmen, auf Basis der Honoraranlage des TK-HZV-Vertrages abgerechnet und vergütet.
Um in Ihrer Praxis eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, müssen Sie Ihre HZV-Patienten der drei genannten Kassen im EK-Abrechnungsmodul zuerst zum 31.12.2018 beenden und anschließend zum 01.01.2019 im TK-Abrechnungsmodul aktivieren.
Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen steht Ihnen die Hotline der HÄVG gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sobald die HÄVG die neuen Unterlagen zur Verfügung stellt, wird diese Website entsprechend angepaßt werden.
Lesen Sie im Rundschreiben von März 2015 mehr über diesen Vertrag:
Der folgende Link führt auf die Seiten des Deutschen Hausärzteverbandes: