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VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) ist eine zusätzliche Qualifizierung für erfahrene Medizinische Fachangestellte.
Voraussetzung ist eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte oder ein anderer medizinischer Fachberuf. Für die VERAH-Ausbildung bracht man zusätzlich 160 Stunden im Rahmen der Fortbildungsmodule, davon 106 Stunden Präsenzfortbildung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, 54 Stunden werden durch Kompetenzbescheinigungen, die der jeweilige Praxisinhaber unterschreibt, anerkannt, plus 40 Stunden (a 45 Minuten) Praktikum bei einer Einrichtung, die mit der Hausarztpraxis bei der Patientenversorgung kooperiert (Netzwerkpartner, z. B. spezialisierte Vertragsarztpraxis, Krankenhaus, Pflegeheim, Apotheke). Im Rahmen der Fortbildung ist eine schriftliche Hausarbeit vorzulegen. Abschließend erfolgt eine mündliche Prüfung.
Bereits fortgebildete VERAHs können sich zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) weiter fortbilden.
Für das NäPa-Zertifikat brauchen Sie folgende Unterlagen:
• VERAH-Zertifikat
• Nachweise von 20 zusätzlichen Hausbesuchen
• Nachweise von 20 zusätzlichen Theoriestunden
• Nachweis über die bestandene Ergänzungsprüfung
Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAHplus Kursen nachzuweisen:
• Sterbebegleitung (6 U-Std.)
• Schmerz (4 U.-Std.)
• Demenz (4 U.-Std.)
• Ulcus Cruris (6 U.-Std.)
und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPa
• Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.)
• Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.)
• Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.)
• Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.)
In zahlreichen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gibt es Zuschlagspositionen von 5 € je Quartal bei jedem Patienten mit chronischen Erkrankungen (nach der jeweiligen Definition des HZV-Vertrages). In der Regel werden diese Zuschläge von der HÄVG bei der Vergütung automatisch zugesetzt, sofern Sie die HÄVG davon unterrichtet haben, dass in Ihrer Praxis eine VERAH beschäftigt wird.
NäPa-Leistungen können Sie abrechnen, wenn Sie in Ihrer Praxis eine Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) beschäftigen und in den letzten vier Quartalen mindestens 860 Patienten je Quartal (für jeden weiteren in der Praxis tätigen Arzt zusätzlich 640 Patienten je Quartal) oder in den letzten vier Quartalen mindestens 160 Patienten über 75 Jahre je Quartal (für jeden weiteren in der Praxis tätigen Arzt zusätzlich 120 Patienten über 75 Jahre je Quartal) betreut haben. Zur Abrechnung der NäPa-Leistungen ist eine Genehmigung der KV Rheinland-Pfalz erforderlich.
Abgerechnet werden können folgende Ziffern:
GOP 03060 (22 Punkte)
• Wird von der KV als Zuschlag zur GOP 03040 je Behandlungsfall für die unterstützende Tätigkeit eines NäPa zugesetzt.
• Der Höchstwert für die GOP 03060 beträgt je Praxis 12.851 Punkte im Quartal. Dies entspricht einem Betrag von 1.320 EUR je Quartal.
GOP 03062 (166 Punkte): Hausbesuch durch die NäPa
GOP 03063 (122 Punkte): Mitbesuch oder Pflegeheimbesuch durch die NäPa