Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.<br /> Maximal 200 Zeichen insgesamt.<br /> Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).<br /> UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.<br /> +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.<br /> Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.
Hier ein Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz:
Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin (Hausarzt / Hausärztin)
Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
und
und
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in psychosomatischer Grundversorgung.
Für Quereinsteiger aus anderen Fachbereichen:
Eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ist als gleichwertige Weiterbildungszeit von 24 Monaten in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin anzuerkennen.