Abrechnungsgrundlagen
Wir stellen Ihnen im Folgenden eine Übersicht zur Verfügung, die die Honorarpositionen der HZV-Verträge enthält, die in Rheinland-Pfalz gültig sind sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern für Ihr Praxisverwaltungssystem.
Bitte beachten Sie: weitergehende Abrechnungsregeln können Sie den entsprechenden Honoraranlagen entnehmen.
In dieser Übersicht finden Sie die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechende Abrechnungsziffer für Ihr Praxisverwaltungssystem. Die in der HZV-Vertragssoftware zu dokumentierende Ziffer ist jeweils blau hinterlegt.
Diese Übersicht kann Ihre Arbeit erleichtern und ist ohne Gewähr. Es gelten immer die aktuellen Vertragsunterlagen des entsprechenden HZV-Vertrages.
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Stand: 01.10.2024
Bitte beachten: Die KV RLP hat die HZV-Abrechnungsprüfung mit Wirkung zum Q1/25 neu aufgestellt.
Die Abrechnungsprüfung greift jetzt für alle HZV-Ärztinnen und Ärzte sowie alle HZV-Patientinnen und Patienten sowie für (fast) alle GOP des HZV-Ziffernkranzes.
Die Prüfung greift schon im Rahmen der Vorprüfung, die ab Mitte des letzten Monats vor dem Quartalswechsel freigeschaltet wird. Hier erhält die Praxis einen Prüfbericht mit dem Hinweistext: „Die folgende Leistung ist Bestandteil des HZV-Vertrages des Hausärzteverbandes. Diese Leistung ist direkt mit der entsprechenden Krankenkasse abzurechnen“.
Berücksichtigt die Praxis die Hinweise nicht und reicht die Leistungen mit der Echtabrechnung ein, werden diese über das Regelwerk der KV abgesetzt und die Absetzung patientenbezogen im Arztbrief dokumentiert.
Die Praxis kann dann die Leistungen dann im Rahmen der HZV über die HÄVG abrechnen.
Unser Tipp:
- Meldet die KV Ihnen einen „unentdeckten“ HZV-Patient zurück, aktivieren Sie diesen bitte in Ihrer Praxissoftware als HZV-Teilnehmer.
- Sie können unbürokratisch und jederzeit von der KV abgesetzte Leistungen über die HÄVG mit den entsprechenden HZV-Ziffern nachreichen.
- Nutzen Sie bitte bei neuen, fremden Patienten immer die Online-Teilnahmeprüfung über das HZV-Modul in Ihrer Praxissoftware.