HZV-Verträge
Hier finden Sie alle aktuellen Verträge und alle vertragsübergreifenden Dokumente wie Ziffernspicker oder Vertragsvergleiche.
1. HZV-Vollversorgungsverträge
Die Abrechnung erfolgt über die HÄVG in Köln.
2. HZV-Add-on-Verträge
Die Abrechnung erfolgt über die KV Rheinland-Pfalz.
HZV-Vertrag mit dem BKK-Landesverband Mitte
1. Ergänzungsvereinbarung aktuell
Anlage 7.6. - Anhang 1 aktuell
Anlage 7.7.6 - Multimorbidität / chronische Erkrankungen
Anlage 7.7.6 Anhang 1 - Vergütung chronische Erkrankungen
Anlage 7.7.6 Anhang 2 - Abrechnung chronische Erkrankungen -aktuell
Anlage 7.7.6 Anhang 2 - Abrechnung chronische Erkrankungen
HZV-Rahmenvertrag mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und der KV Rheinland-Pfalz
Der HZV-Vertrag mit der AOK Rheinland-Pfalz lässt sich ganz einfach umsetzen. Sie schreiben sich in den Vertrag ein, erhalten von der AOK ein Starterpaket und können dann sofort Patienten einschreiben. Sie benötigen keine zusätzliche Software, sondern müssen nur einige wenige Ziffern in Ihr Praxisprogramm einpflegen. Die Abrechnung des Vertrages erfolgt über die KV Rheinland-Pfalz.
Nach noch nicht einmal einem Jahr Laufzeit haben sich in diesen Rheinland-Pfalz-spezifischen Vertrag in 940 teilnehmenden Praxen bereits über 40.000 Patienten eingeschrieben - und täglich werden es mehr. Die teilnehmenden Praxen profitieren nicht nur von einer besseren Patientenbindung, sondern auch von zusätzlichen Honoraren von mehr als 2,7 Mio € im Jahr.